Moderner Klinik- oder Pflegegebäudekomplex mit weißer Fassade und gelb akzentuierten Fenstern, umgeben von Grünflächen, Wegen und Sitzgelegenheiten im Außenbereich.

Liebe Patienten, Rehabilitanden, Angehörige und Besucher, 

der Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik oder in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patienten, Rehabilitanden und Mitarbeiter gegenseitiges Verständnis und besondere Rücksichtnahme. Um sich unter diesen Voraussetzungen wohl zu fühlen, sind einige feste Regeln unverzichtbar. Wir bitten Sie daher, unsere Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie einzuhalten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist ein vorzeitiger Abbruch der Behandlung/ Rehabilitationsmaßnahme möglich. 

1. Beachten von Hinweisen des Personals 

Bitte folgen Sie den Empfehlungen und Anordnungen der Ärzte, den Hinweisen des Pflegepersonals, der Therapeuten und des Klinikpersonals — sie sind bestrebt, zu Ihrem Besten zu entscheiden. 

2. Mitzubringende Sachen 

Es wird empfohlen, nur notwendige Sachen des persönlichen Bedarfs in den Patienten- und Rehabilitandenzimmern aufzubewahren und die Zimmer nach dem Verlassen zu verschließen. Geld und Wertsachen können Sie im Tresor in Ihrem Zimmer verwahren oder im Ausnahmefall auf der Station gegen eine Empfangsbestätigung in Verwahrung geben. Für nicht ordnungsgemäß gesicherte Garderobe, Geld oder Wertsachen übernehmen wir keine Haftung. 

3. Arznei- und Heilmittel 

Während des Aufenthaltes in unserer Klinik dürfen Patienten und Rehabilitanden nur die von den Ärzten der ELBLAND Rehabilitations- und Präventionsklinik Großenhain verordneten und zugelassenen Arznei- und Heilmittel verwenden. Das eigenmächtige Fortsetzen ambulant begonnener Behandlungen kann zu unerwünschten Wechselwirkungen und Komplikationen führen und ist daher nicht zulässig. Im Einzelfall ist die Fortsetzung der Einnahme ambulant verordneter und erworbener Medikamente mit dem behandelnden Arzt abzusprechen. 

Sofern medizinisch notwendig, erfolgt die Verabreichung von Arzneimitteln unter Aufsicht des medizinischen Personals. 

4. Alkohol, Nikotin und illegaler Drogenkonsum 

Der Genuss alkoholischer Getränke, Rauchen und illegaler Drogenkonsum sind in der Klinik streng untersagt. Das Rauchen in den Eingangsbereichen der Klinik ist nicht gestattet. 

Bedarfsweise unterstützen wir Sie mit speziellen Beratungsangeboten und Trainingsseminaren auf dem Weg zur Tabak- und/ oder Alkoholabstinenz — sprechen Sie darüber vertraulich mit Ihrem Arzt. 

5. Speiseversorgung 

Die Verpflegung unserer Patienten und Rehabilitanden richtet sich nach medizinischen Erfordernissen und dem allgemeinen Speiseplan. Die Festlegung besonderer Diäten erfolgt in Absprache mit den Betroffenen durch den Arzt. Insbesondere bei neurologischen Erkrankungen, die mit Schluckstörungen einhergehen können, besteht die Gefahr schwerwiegender Komplikationen, wenn ungeeignete Nahrungsmittel und Getränke zu sich genommen werden. Patienten, Besucher und Angehörige werden daher dringend gebeten, sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten und im Zweifelsfall vor dem Mitbringen von Speisen und Getränken Rücksprache mit dem medizinischen Personal zu halten. 

6. Ruhezeiten 

Generell bitten wir Sie Rücksicht zu nehmen und unnötigen Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere während der Ruhezeit von 22:00 bis 06:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr. Auf einigen unserer Stationen haben wir Besuchszeiten eingerichtet, informieren sie sich dazu bitte beim Pflegepersonal. 

Zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Patienten, Rehabilitanden und Mitarbeiter werden die Haustüren von 22:00 Uhr bis 5:30 Uhr geschlossen. 

7. Anwesenheit und Teilnahme an den Behandlungen 

Wir bitten Sie, Termine einzuhalten und an den verordneten Therapien, Informationsveranstaltungen, Untersuchungen und Visiten teilzunehmen. Wenn Sie Änderungswünsche zu Ihrem Therapieplan haben, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Sollten Sie absehbar einmal zu einer bestimmten Zeit verhindert sein und einen geplanten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte frühzeitig die Therapieplanung, die sich bemühen wird, den Termin zu verlegen. 

8. Abwesenheit, Verlassen des Klinikgeländes und Beurlaubung 

Sie dürfen sich in den allgemeinen Bereichen der Klinik und auf dem Klinikgelände frei bewegen. Für besonders schutzbedürftige Patienten können Ausnahmen von dieser Regel vom behandelnden Arzt festgelegt werden. Beim Verlassen der Station wird um ordnungsgemäße Bekleidung und um Information des Pflegepersonals gebeten. Wir bitten Sie, die Privatsphäre unserer Rehabilitanden und Patienten zu respektieren und fremde Bettenstationen nicht zu betreten. Das Verlassen des Klinikgeländes und die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges werden aus versicherungsrechtlichen Gründen während der Rehabilitationsmaßnahme nicht empfohlen und erfolgen stets auf eigene Gefahr und Haftung. 

Eine Beurlaubung ist mit der Behandlung in der Klinik in der Regel nicht vereinbar. Ausnahmen erfolgen nur aus zwingenden Gründen und erfordern die Zustimmung des jeweiligen Chefarztes sowie die Einholung einer Genehmigung des Kostenträgers. 

9. Nutzung der Einrichtung, Therapiegeräte und technischen Anlagen 

Alle Einrichtungsgegenstände und Therapiegeräte sind sachgerecht und schonend zu behandeln. Technische Anlagen wie Transporteinrichtungen, Sprech- und Rufanlagen, Fernseher u. ä. dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden. Funktionsausfälle und Beschädigungen sind dem Klinikpersonal anzuzeigen. Bei vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Beschädigungen an Klinikeinrichtungen ist der Verursacher schadenersatzpflichtig. 

10. Betreiben privater technischer Geräte 

Eigene Rundfunk- und Fernsehgeräte sind grundsätzlich nicht gestattet. Eigene Computer u. ä. dürfen nur mit Zustimmung des Arztes und der Zimmernachbarn betrieben und nicht über Zimmerlautstärke hinaus eingestellt werden. Die Benutzung privater Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Fön, Rasierapparat), ist zugelassen. Die Klinikleitung kann die Benutzung privater technischer Geräte in begründeten Einzelfällen jedoch untersagen. Private elektrische Geräte dürfen nur gemäß ihrer Zweckbestimmung betrieben werden und nur dann in Gebrauch genommen werden, wenn sie keine Defekte aufweisen. Die Haftung für Schäden, die der Klinik durch elektrische Geräte entstehen, die von Patienten zum Klinikaufenthalt mitgebracht werden, richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für entstehende Schäden an mitgebrachten Geräten kann die Klinik grundsätzlich nicht übernehmen. 

11. Besucherempfang 

Unsere neurologischen Phase CID Stationen sind während der Öffnungszeiten tagsüber für Besucher frei zugänglich, d. h. Sie haben die Möglichkeit, außerhalb der festgelegten Therapie- und Essenszeiten Besucher zu empfangen. Allerdings haben Behandlungen, Untersuchungen und Visiten Vorrang, so dass Wartezeiten für Besucher entstehen können. Am besten werden Besuche daher im Vorfeld angekündigt und mit dem Wochentherapieplan abgestimmt. 

Für die neurologischen Phase B Stationen haben wir Besuchszeiten für Sie eingerichtet. Informieren Sie sich dazu bitte beim Pflegepersonal. 

Für Kinder unter 14 Jahren sowie für den zeitgleichen Aufenthalt mehrerer Personen im selben Patienten- bzw. Rehabilitandenzimmer können Einschränkungen bestehen. Auf den neurologischen Phase B Stationen ist der Zutritt für Kinder unter 8 Jahren grundsätzlich untersagt. Durch das Verhalten von Besuchern oder anderer Personen dürfen Patienten, Rehabilitanden und Mitarbeiter weder behindert noch gefährdet werden. Notwendige Hygienemaßnahmen sind in jedem Falle einzuhalten. Besucher oder andere Personen, die zum Zeitpunkt ihres Besuches selbst an einer ansteckenden Krankheit leiden, werden dringend ersucht, die Klinik nicht zu betreten. Aus medizinischen Gründen können Besuche und der Aufenthalt im Klinikbereich von den Ärzten der ELBLAND Rehabilitations- und Präventionsklinik Großenhain untersagt werden.

12. Telefon 

Die in den Patienten- und Rehabilitandenzimmern installierten Telefone sind für Privatgespräche zu nutzen. Die Dienstanschlüsse der Klinik dürfen für Privatgespräche grundsätzlich nicht benutzt werden. 

13. Sozialdienst 

Unser Sozialdienst bietet für Rehabilitanden und Patienten bzw. deren Bezugspersonen freie Sprechzeiten an, in denen Sie sich zu sozialrechtlichen Fragestellungen beraten lassen können. Die aktuellen Sprechzeiten erfahren Sie über einen Aushang auf der Station. Alternativ können Sie unser medizinisch-therapeutisches Personal ansprechen. 

14. Seelsorge 

Wenn Sie den Besuch eines Seelsorgers wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Pflegepersonal oder an die Mitarbeiter der Rezeption, die gern einen Termin für Sie vereinbaren. Gern können Sie die Seelsorge auch direkt anrufen. 

15. Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen 

Patienten, Rehabilitanden und Besuchern ist der Aufenthalt in den Räumen des Klinikpersonals sowie in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen der Klinik grundsätzlich nicht gestattet. 

16. Fundsachen 

Fundsachen und zurückgelassene Gegenstände sind an der Rezeption oder bei der Klinikverwaltung abzugeben. 

17. Verhalten während des Aufenthaltes 

In allen Bereichen der Klinik und im Klinikgelände sind Ordnung und Sauberkeit zu halten. In der Klinik ist es weiterhin nicht gestattet: 

  • sich mit Straßenkleidung oder Schuhen auf das Bett zu legen
  • Topfpflanzen mit Erde mitzubringen
  • Kerzen, Knallkörper, offenes Feuer etc. anzuzünden
  • Abfälle in WC-Becken oder Ausgüsse zu werfen, anstatt sie in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen
  • Tiere mitzubringen
  • ohne Erlaubnis der Verwaltung ein Gewerbe zu betreiben, sich wirtschaftlich zu betätigen, für politische oder weltanschauliche Ziele zu werben oder zu sammeln
  • um Geld oder Geldeswert zu spielen
  • als Besucher die auf den Stationen für Patienten und Rehabilitanden bereitgestellten Getränke und Speisen für den Eigenbedarf zu verbrauchen
  • religiöse Handlungen zu stören
  • Hieb- oder Schusswaffen einzubringen

18. Anregungen und Beschwerden 

Wir sind bemüht, Ihren Aufenthalt für Sie so angenehm und erfolgreich wie möglich zu gestalten. Wenn uns dennoch Fehler unterlaufen, Konflikte oder Missverständnisse auftreten oder Sie Verbesserungspotential sehen, sprechen Sie bitte mit uns. Wenden Sie sich bei Anregungen, Wünschen und Beschwerden 

  • die sich auf ärztliche und therapeutische Maßnahmen beziehen, an den jeweiligen Chefarzt
  • die sich auf pflegerische Maßnahmen beziehen, an die Pflegedienstleitung
  • die sich auf sonstige Maßnahmen beziehen, an den kaufmännischen Leiter

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihr Anliegen - auch anonymisiert - über den Patientenbriefkasten an der Rezeption oder auf Ihrer Station an den zuständigen Ansprechpartner zu richten. Die dafür vorgesehenen Formulare hängen neben dem Patientenbriefkasten aus.