Ärztlicher Dienst


Der betreuende Arzt ist als Leiter des therapeutischen Teams für die kurativ-medizinische Behandlung, die Integration der Patienten in den Rehabilitationsprozess und die Umsetzung des rehabilitativen Gesamtkonzeptes verantwortlich. Unter Berücksichtigung des aktuellen Gesundheitszustandes, bestehender Funktionsstörungen und Ressourcen der Patienten formuliert er auf der Basis diagnostischer Erkenntnisse die kurz-, mittel- und langfristigen Behandlungsziele. Dies geschieht in Abstimmung mit den Betroffenen, ihren Angehörigen und dem Behandlerteam.

Der Arzt führt die fach- und rehabilitationsspezifische Diagnostik durch und überwacht, adaptiert und steuert den Rehabilitationsverlauf. Zu seinen therapeutischen Aufgaben gehören neben der kurativ-medizinischen Behandlung auch rehabilitationsspezifische Interventionen, wie das Biofeedback-Training, Botulinumtoxin-Injektionen und die Anlage serieller Redressionsverbände. Der Kontakt zu Angehörigen, Vor- und Nachbehandlern, die Einleitung einer adäquaten Hilfsmittelversorgung und die Vorbereitung der Entlassung fallen ebenfalls in den ärztlichen Zuständigkeitsbereich. Die Ärzte sind an Veranstaltungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung beteiligt und leiten das patientenbezogene Gesundheitstraining. Sie erstellen Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussberichte und führen sozialmedizinische Beurteilungen durch.

Zu den konkreten Aufgaben des ärztlichen Dienstes gehören:

  • Ärztliche Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussuntersuchungen sowie die Durchführung regelmäßiger Visiten zur Überwachung des kurativ-medizinischen und des rehabilitations-bezogenen Behandlungsverlaufes
  • die Festlegung der Rehabilitationsziele und die Anpassung des Rehabilitationsplanes in Absprache mit den Patienten, ihren Angehörigen und dem therapeutischen Team
  • die Leitung der regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen und Patientenkonferenzen
  • die Veranlassung bzw. Durchführung der indizierten medizinischen und rehabilitations-spezifischen Diagnostik, einschließlich laborchemischer, bildgebender und elektrophysiologischer Verfahren, Sonographie, Perimetrie und Schluckdiagnostik sowie ggf. notwendiger konsiliarärztlicher Leistungen
  • die kurativ-medizinische Behandlung, insbesondere die rehabilitationsgerechte Pharmakotherapie unter Beachtung der Neuroplastizität (Goldstein et al. 1995), die interventionelle Anlage von Ernährungssonden und Kathetern sowie die Versorgung von Wunden und Dekubitalgeschwüren in Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal
  • die Durchführung spezieller therapeutischer Maßnahmen wie Biofeedback-Training, Verabreichung von Botulinum-Toxin und intrathekalem Baclofen sowie die Anfertigung serieller Redressionsverbände und individueller Lagerungsschienen.
  • die Indikationsstellung und Verordnung von Hilfsmitteln sowie die Vorbereitung der Entlassung und der Nachsorge
  • die Kooperation mit vor- und nachbehandelnden Ärzten, Konsiliarärzten bzw. in die Nachsorge eingebundenen Diensten und Selbsthilfegruppen
  • die Information und Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen zum aktuellen Krankheitsbild und den bestehenden Funktionsstörungen, zu weiteren Behandlungsmöglichkeiten und gesundheitlichen Risiken sowie zur sozialmedizinischen Leistungseinschätzung
  • die Unterstützung der Betroffenen bei der Krankheitsverarbeitung, Motivation und Anleitung zur gesundheitsbewussten Lebensführung
  • das Erstellen ärztlicher Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussberichte zur Verlaufs-dokumentation, Beantragung der weiteren Kostenübernahme und Sicherstellung der anschließenden Weiterbehandlung sowie zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung
  • Empfehlungen zur ambulanten Weiterbehandlung, zu Maßnahmen der weiteren medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie ggf. die Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • die Beteiligung an der interdisziplinären Mitarbeiterfortbildung und am Gesundheitstraining für Patienten sowie die Mitwirkung bei Veranstaltungen und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement.

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